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Keine falschen Anreize für Müllverbrennung als "grüne" Fernwärme - Umweltverbände und Vertreter der Recyclingbranche fordern Fehlentwicklung zu verhindern

 

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Müllverbrennung ist keine erneuerbare Wärme: Gebäudeenergie- und Wärmeplanungsgesetz widersprechen Ressourcenschutz

  • Wärme aus Abfallverbrennungsanlagen ist nicht erneuerbar und konterkariert Ziele des Klima- und Ressourcenschutzes
  • Umweltverbände und Vertreter der Recyclingbranche fordern Wirtschaftsminister Habeck und Bauministerin Geywitz in Offenem Brief auf, Fehlentwicklung zu verhindern
  • Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Verbesserung der getrennten Wertstoffsammlung müssen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft oberste Priorität haben

Berlin, 23.6.2023: Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz müssen die Einstufung von Wärme aus Abfallverbrennungsanlagen als erneuerbar verhindern. Das fordern in einem gemeinsamen Offenen Brief die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Bundesverband für Umweltberatung (bfub) gemeinsam mit Recyclingvertretern des von Remondis, Alba sowie dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung. Anlass sind die Entwürfe für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Laut GEG sollen künftig Wärmenetze, die mit Energie aus der Verbrennung von Abfällen gespeist werden, in vollem Umfang zur Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Erneuerbaren-Energie-Anforderungen an Heizungsanlagen beitragen. Abfallverbrennung verursacht jedoch jährlich etwa 24 Millionen Tonnen CO2, schadet damit dem Klima, vernichtet wertvolle Rohstoffe, führt zu giftigen Rückständen und sollte deshalb nicht mit Wärme aus erneuerbaren Energien auf eine Stufe gestellt werden. Auch das Wärmeplanungsgesetz droht die Kreislaufwirtschaft ernsthaft zu gefährden, indem die entstehende Abwärme aus der Abfallverbrennung vollständig als unvermeidbar eingestuft wird.

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Wir müssen weniger Abfälle verbrennen. Deshalb sollte die Bundesregierung Abfallverbrennung nicht durch Anreize bei der erneuerbaren Wärmeplanung fördern. Abwärme aus der Müllverbrennung mit Wärme aus erneuerbaren Energien gleichzusetzen, würde über Jahrzehnte die massenhafte Vernichtung wertvoller Ressourcen mit grünem Stempel bedeuten. Es könnte zur absurden Situation kommen, dass Kommunen auf dem Papier klimaneutrale Wärmenetze betreiben, in Wirklichkeit aber vermeidbares CO2 über ihre Abfallverbrennungsanlagen in die Luft blasen. Deshalb müssen Robert Habeck und Klara Geywitz falsche Anreize zur Müllverbrennung im Gebäudeenergiegesetz und im Wärmeplanungsgesetz verhindern.“

Auch steht die Anrechnung der Müllwärme als unvermeidbare Abwärme im Widerspruch zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dort sollen ab 2024 die fossilen CO2-Anteile aus der Müllverbrennung mit in den nationalen Emissionshandel aufgenommen werden.

„Wieso die Abfallverbrennung angesichts der im nationalen Emissionshandel hinterlegten CO2-Emissionen nun in den Vorhaben für eine Wärmewende auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung einzahlen soll, ist nicht nachvollziehbar. Auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz gilt Strom aus der Müllverbrennung lediglich zu fünfzig Prozent als erneuerbar. Wir haben es hier mit einem Kuddelmuddel an Rechtsordnungen zu tun, die die Potenziale der Kreislaufwirtschaft für mehr Klima- und Ressourcenschutz nicht im Blick haben“, sagt Leif Miller, Bundesgeschäftsführer des NABU.

„Im geplanten Gebäudeenergie- und Wärmeplanungsgesetz die Wärme aus der Verbrennung des biogenen Anteils in Abfallverbrennungsanlagen vollkommen unkritisch als erneuerbar zu deklarieren, ist falsch. Organische Abfälle gehören aufgrund ihres stofflichen Werts als Düngemittel, als Ausgangsstoff zur klimafreundlichen Biogasproduktion in Vergärungsanlagen und wegen ihres hohen Wassergehalts eindeutig nicht in die thermische Verwertung“, kritisiert Antje von Broock, Bundesgeschäftsführerin des BUND.

Die getrennte Sammlung, Vergärung und stoffliche Nutzung der bislang über den Restabfall verbrannten Bioabfälle könnte jährlich bis zu 680 Millionen Kubikmeter Biogas erzeugen, 70.000 Tonnen aufwändig hergestellten Kunstdünger ersetzen und bis zu 760.000 Tonnen klimaschädliche CO2-Emissionen einsparen. Keinesfalls sollte die Verbrennung organischer Anteile im Restabfall oder getrennt gesammelter Bioabfälle deshalb durch die Einstufung als erneuerbar legitimiert werden.

 

Gemeinsamer offener Brief von DUH, NABU, BUND, bfub, bvse, Remondis und Alba

 

Kontakt:

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH

030 2400867-43, 0151 18256692,

Indra Enterlein, Leiterin Ressourcenpolitik NABU
Tel. 030 284984-1178,

Janine Korduan, Referentin Kreislaufwirtschaft BUND
030 27586433,  

Gudrun Pinn, Abfall- und klimapolitische Sprecherin bfub
0163 3571668,

 

DUH-Newsroom:
030 2400867-20,

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe

 

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